Pflege und Grundbetreuung


Die Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen Unterstützung und Pflege bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, dies erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der größtmöglichen Selbständigkeit des Bewohners:

 

• Unterstützung und Pflege bei den Aktivitäten des täglichen Lebens

• Anwesenheit qualifizierter Pflegepersonen (DGKP oder Pflegeassistent) 24h pro Tag

• Vermittlung ärztlich angeordneter Therapien (z.B.: Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie)

• Die medizinische Versorgung durch Ärztefunkdienst bzw. Notarzt gesichert

• Pflegedokumentation

• Organisation seelsorgerischer Betreuung

• Aktivierungsangebote nach individueller Planung (z.B.: Gedächtnistraining, Werken, Gymnastik)  

   körperliche und geistige  Aktivierung/Reaktivierung

• Unterstützung zur Erlangung von Sozialhilfe und Pflegegeld

 

Die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, sind nicht vom Heimträger zu erbringen.

 

Leistungen im Pflegefall

Die besonderen Pflegeleistungen umfassen je nach Gesundheitszustand gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der größtmöglichen Selbständigkeit des Heimbewohners:

 

·        Hilfe bei der Körperpflege,

·        Hilfe beim Gehen, bei der Erhaltung der Mobilität und bei der Lagerung,

·        Hilfe beim Essen und Trinken,

·        Hilfe im Bereich der Ausscheidung,

·        Hilfe bei Orientierungsschwierigkeiten,

·        Unterstützung bei der Kommunikation

·        Aufsicht bei Demenzgeschehen.